Allgemeine Geschäftsbedingungen DOWNLOAD [PDF - 15 KB]
- Sylvia Houschka - Immobilien ist als gewerbliche Maklerin tätig. Wir erstellen
freibleibende, unverbindliche Angebote, die für den jeweiligen Empfänger bestimmt sind.
Die Angaben unserer Angebote sind auf jeden Fall vertraulich zu behandeln. Es ist
ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne unsere
schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
- Der Kunde/ Kaufinteressent verpflichtet sich, ihm bereits vorher bekannte Angaben über
ein Auftragsobjekt binnen 3 Tagen zurückzuweisen und dem Makler schriftlich
mitzuteilen, wie und wann er die Kenntnis vorher erlangt hat. Andernfalls gilt bei einem
späteren Vertragsabschluß, dass die Vermittlungstätigkeit der Maklerin für den
Vertragsabschluß ursächlich gewesen ist.
- Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer/ Verkäufer bzw.
Interessent) darf nur mit Zustimmung unsrerseits erfolgen. Von direkten Verhandlungen
und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten.
- Wenn aufgrund unseres Angebotes/ Nachweises oder unserer Vermittlung ein notarieller
Kaufvertrag, Pacht- oder Mietvertrag zustande kommt, schuldet uns der Erwerber eine
Maklerprovision, die bei Vertragsabschluß fällig wird. Dieser Provisionsanspruch
entsteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom
Angebot abweichen bzw. wenn der Vertrag aus Gründen, die Sylvia Houschka –
Immobilien nicht zu vertreten hat, später rückabgewickelt werden muss. Das gleiche gilt,
wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes nicht erfüllt wird.
- Hat Sylvia Houschka Immobilien nach Auftragserteilung begonnen das Verkaufsobjekt
zu bewerben und tritt der Verkäufer/ Auftraggeber zurück, ist der Verkäufer
verpflichtet, dem Makler seine bisherigen Kosten als Aufwandsentschädigung zu
bezahlen. Die Höhe richtet sich nach der Zeit der bisherigen Bewerbung durch den
Makler, mindestens aber 350,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
- Die Maklerprovision beträgt beim Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken 7,14 % des Kaufpreises (entspricht 6,00 % zzgl. der jetzigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer von 19 %), falls nicht Sylvia Houschka-Immobilien beim Angebot eine
andere Provisionshöhe verlangt bzw. vereinbart. Die Maklerprovision wird in der Regel
durch den Käufer gezahlt. Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze. Andere
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Bietet Sylvia Houschka – Immobilien in Ausnahmefällen, als Erstmaklerin, zum
Zwecke eines zügigeren Verkaufes ein Teilungsgeschäft einem Zweitmakler an, so gilt
eine Provisionsteilung wegen Voraufwandes/ Mehraufwand (Objektbesichtigung,
Exposè Erstellung, Werbungskosten.), in Höhe von 60% für Sylvia Houschka –
Immobilien und 40 % für den Zweitmakler. Nebenabreden bedürfen eines schriftlichen
Untermaklervertrages. Der Zweitmakler ist nicht berechtigt, eigenständig das Angebot zu
bewerben, weder in Printmedien, noch im Internet oder auf der eigenen Homepage.
- Der Anspruch auf Maklerprovision besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der
Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der
Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist
nicht erforderlich.
- Bei Abschlüssen von Miet- oder Pachtverträgen beträgt die Maklerprovision das 1-
oder 2-fache der Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Je nach Angebot
und Nachfrage in der Region ist sie vom Vermieter/ Eigentümer oder Mieter, oder von
beiden Parteien, zu zahlen. Bei der Vermittlung von gewerblichen Einheiten zahlt der
Vermieter/ Eigentümer das 2-fache der Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer an den Makler.
- Für Zusatzleistungen bei Mietobjekten, wie Abnahme, Beauftragung und
Überwachung der Leistungen von Handwerksfirmen, Mietvertragserstellung und
Übergabe der Miet- oder Pachteinheit, stellt Houschka Immobilien dem Vermieter/
Eigentümer einen pauschalen Betrag ab 350,00 Euro zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer in Rechnung.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die weitergegebenen Informationen über die
jeweiligen Objekte vom Eigentümer/ Verkäufer bzw. von einem beauftragten Dritten
stammen und von uns nicht auf Richtigkeit überprüft werden. Für die Richtigkeit der
Angaben kann daher keinerlei Haftung übernommen werden. Es ist Sache des Kunden,
diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Haftung des Maklers wird auf
grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.
- Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den vorstehenden
Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch
dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Wir verpflichten
uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und
werden alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbart -
vertraulich behandeln.
- Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, soll die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht hiervon berührt werden. Dies gilt nur
dann, wenn innerhalb einer Regel nur ein bestimmter Teil unwirksam sein sollte. Die
jeweils unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die den
wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen
den vertraglichen Vereinbarungen nicht widerspricht.
- Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und
Ansprüche sowie Gerichtsstand ist Oranienburg, sofern Makler und Kunde Vollkaufleute
im Sinne des Handelsgesetzbuches sind.
AGB Sylvia Houschka Immobilien, Stand 2009
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